Christian Albrecht

Energieberater des BAFA
Rockwool qualifizierter Thermograf
gepr. Bausachverständiger für Baumängel und Bauschäden (bib)

Fachgebiet Feuchte- und Schimmelschäden in Gebäuden

 

Kennen Sie den Energiebedarf Ihrer Wohnung bzw. Ihres Hauses?

Energieausweise

Mit Einführung der Energieeinsparverordnung (ENEV 2007) wurde erstmals die Erstellung von Energieausweisen für Bestandsgebäude festgelegt.
Bei Neubauten ist dieser bereits seit 2002 Pflicht.
Ziel war es, verbindliche und vergleichbare Aussagen zur energetischen Beschaffenheit des Gebäudes festzuschreiben und damit Gebäudeeigentümern Möglichkeiten der energetischen Ertüchtigung Ihrer Immobilie aufzuzeigen und die ständig steigenden Energiekosten in den kommenden Jahren moderat zu halten.
Besonders Eigentümer von Mietobjekten sollten so die Möglichkeit haben, ihre Gebäude energetisch abschätzen und modernisieren zu können und damit weiterhin atraktiven Wohnraum zur Verfügung zu stellen

Für Gebäude bis einschließlich Baujahr 1965 sind entsprechende Ausweise bis spätestens 30.06.2008 zu erstellen, alle anderen sind ab 01.01.2009 potentiellen Mietern und Käufern auf Verlangen vorzulegen. Neumieter sollten sich diesen auch zeigen lassen, denn mittlerweile werden die Heiz- und Energiekosten als "zweite Miete" bezeichnet.
Wer als Vermieter bzw. Verkäufer keinen Ausweis vorlegen kann, diesen nicht vollständig oder nicht rechtzeitig zugänglich macht, handelt bereits seit Einführung der EnEV 2007 ordnungswidrig.
Mit Inkrafttreten der ENEV 2014 sind Makler verpflichtet, künftigen Kaufinteressenten einen Energieausweis vorzulegen bzw. die energetischen Kennwerte in den Immobilienanzeigen anzugeben.

 

Energieausweis nach ENEV 2009 (verbrauchsbasiert)

ausweis_1 ausweis_2 ausweis_3 ausweis_4 ausweis_5

Seite 1 mit Objektdaten und wahlweise Objektfoto

Seite 2 erfasst die Verbrauchsdaten der mindestens letzte 3 Jahre
Seite 3: Hier erfolgt die Einstufung des Gebäudes anhand der Verbrauchsdaten mit Hilfe einer Farbskala
Seite 4 enthält rechtliche Hinweise
auf der 5. Seite sollten Maßnahmen zur energetischen Sanierung vermerkt sein

 

Was "sagt" mir dieser Ausweis?

Der Energieausweis informiert Mieter und Eigentümer von (Wohn-) Gebäuden über die energetische Qualität eines Gebäudes.
Mit Hilfe einer Farbskala (von grün nach rot) wird ein Gebäude energtisch klassifiziert und dargestellt, wieviel Energie man für die Heizung und Warmwasserbereitung benötigt.
Die beiliegenden Modernisierungsempfehlungen enthalten individuelle Vorschläge für Sanierungsmaßnahmen, mit denen die Energiebilanz des Gebäudes dauerhaft verbessert werden kann.
Wer eine Wohnung bzw. ein Haus kaufen, mieten oder pachten möchte, kann so Immobilien miteinander vergleichen und die tendenziell anfallenden Nebenkosten abschätzen.

 

Der Gesetzgeber lässt für die Erstellung von Energieausweisen zwei Möglichkeiten zu:

a) den verbrauchsorientierten Energieausweis

Beim Verbrauchsausweis wird der Energiebedarf über einen Pfeil dargestellt.
Der hier ermittelte Energieverbrauchskennwert wird über den Energieverbrauch der jeweiligen Nutzer für Heizung und Warmwasserbereitung über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 3 Jahren ermittelt und anschließend mit Hilfe eines standortbezogenen Klimafaktors bereinigt.
Extreme Witterungseinflüsse wie besonders harte oder milde Winter werden so bei der Beurteilung des Gebäudes ausgeglichen.
Eine Aussage zum Sanierungzustand des Gebäudes ist nicht möglich.

Der verbrauchsorientierte Ausweis ist nach derzeit gültiger Energieeinsparverordnung (ENEV 2014) für Gebäude ab 5 Wohneinheiten zulässig.

 

b) den bedarfsorientierten Energieausweis

Beim Bedarfsausweis wird der Primärenergiebedarf ebenfalls durch einen Pfeil dargestellt.
Ein zweiter zeigt den Endenergiebedarf des Gebäudes.

Bedarfsgerechte Ausweise werden unter Zugrundelegung eines weitestgehend genormten Nutzerverhaltens erstellt.
Hier spielt das tatsächlich vorhandene Verhalten der Nutzer keine grundlegende Rolle.
Entscheidend ist hier der vorhandene energetische Zustand des Gebäudes.
Sind beispielsweise bereits eine neue Heizung eingebaut, Fassade und oberste Geschoßdecken sowie Kellerdecken gedämmt, sollte sich auch bei größeren Objekten für einen Bedarfsausweis entschieden werden.

Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Besitzer von Immobilien bis einschließlich 4 Wohneinheiten sind verpflichtet, einen Bedarfsausweis ausstellen zu lassen.

Vorteile gegenüber dem Verbrauchsausweis:

1. Der erstellte Ausweis zeigt die tatsächliche energetische Beschaffenheit des Gebäudes
2. Hier vorgeschlagene Modernisierungen können über Fördermittel realisiert werden.

Nachteil:

Erfahrungsgemäß schneiden bei identischen Objekten bedarfsorientierte Ausweise schlechter ab, weil viele Wohnungen nur unzureichend beheizt werden.
Durch ledigliches Zugrundelegen der Verbrauchsdaten sind verbrauchsbasierte Energieausweise kostengünstiger auszustellen.
Dies haben clevere Vermieter im Vorfeld erkannt und präsentieren ihren Mietinteressenten diese Ausweise.

Beide Ausweise sind 10 Jahre gültig.
Sofern während dieser Zeit energetische Maßnahmen am Gebäude durchgeführt werden, ist ein neuer Ausweis auszustellen.

 

Wie komme ich als Hausbesitzer zu solch einem Ausweis?

Ein Energieausweis für Ein- und Zweifamilienhäuser ist am kostengünstigsten im Rahmen einer (durch das BAFA geförderten) Vor- Ort- Beratung zu erstellen.
Es erfolgt auch hier eine ausführliche Objektbegehung mit Aufnahme des derzeitigen energetischen Zustandes der Immobilie.
Zusätzlich ist Einblick in die entsprechenden Unterlagen der Immobilie zu ermöglichen.
Weiterhin werden dem Besitzer (kostengünstige) Modernisierungsmaßnahmen vorgeschlagen.

 

Was kostet ein solcher bedarfsorientierter Ausweis?

Entscheidend sind hier die Zugänglichkeit des Gebäudes sowie die bereit gestellten Bauunterlagen.

Sie möchten ein konkretes Angebot für Ihr Gebäude?
Nehmen Sie hierzu Kontakt zu mir auf.

 

Kontakt:
Tel: 034462-22095
Fax: 032122761973
Mobil:0152-04123247
Mail: sv-albrecht@freenet.de